Familienrecht

 


Familienrecht

| Fachanwältin Frau Ruland | Trier

 

Wann benötigen Sie einen Fachanwalt für Familienrecht?

 

  • Wenn Sie sich trennen wollen oder sich gerade getrennt haben.
  • Wenn Sie sich scheiden lassen wollen oder ein Scheidungsverfahren vor Gericht gegen Sie anhängig ist.
  • Wenn Sie in einer gleichgeschlechtlichen eingetragenen Lebenspartnerschaft leben und diese aufgelöst werden soll.

 

Aber unter Umständen auch:

 

  • Wenn Sie eine Eheschließung/Lebenspartnerschaft beabsichtigen und vorher eine vertragliche Regelung wünschen.
  • Wenn Sie in sog. „wilder Ehe“ zusammen leben und größere gemeinsame Projekte (z.B. Hausbau, Firmengründung) planen.

 

Frau Ruland als Fachanwältin für Familienrecht berät und unterstützt Sie insbesondere bei Fragen und Problemen

 

  • in Zusammenhang mit einer bevorstehenden Scheidung,
  • zu dem sogenannten Versorgungsausgleich
    (Rententeilung bei Ehescheidung)
  • zu Ehegatten- und Kindesunterhalt
  • im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung
    hier insbesondere zu
    • Ermittlung und ggfls. Durchsetzung eines etwaigen Zugewinnausgleichs
    • Rückforderung bei Kontenplünderungen eines Ehegatten
    • Schuldenaufteilung/Gesamtschuldnerausgleich
    • Rückforderung von Schenkungen
    • Aufteilung der gemeinsamen Immobilie
    • Verteilung Hausrat
  • betreffend die Kinder, insbesondere
    • Sorge- und Umgangsrecht
    • wenn das Jugendamt die Kinder aus dem Haushalt nehmen will
    • bei Kindesentführungen z.B. ins Ausland
    • Vaterschaftsanfechtung
  • zu Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz