Erbrecht
| Fachanwältin Frau Adrian
| Trier
Was regelt das Erbrecht?
Das Gesetz kennt die gesetzliche Erbfolge
(Verwandte, Ehepartner/ eingetragener Lebenspartner, Staat)
und die gewillkürte,
d.h. die durch Testament oder Erbvertrag geschaffene Erbfolge.
Die gewillkürte Erbfolge erfordert eine präzise Regelung um Uneindeutigkeiten und Streitigkeiten zu vermeiden.
Bei welchen Fragen/Problemen kann ich Ihnen als Rechtsanwältin weiterhelfen?
- Errichtung eines Testaments - insbesondere Ehegattentestament,
Berliner Testament,
Behindertentestament,
Testamentsgestaltung bei Patchworkfamilien
und Formulierung eines Erbvertrags - Erb- und Pflichtteilsverzicht, Erbunwürdigkeit, Entziehung Pflichtteil
- Auslegung bzw. Anfechtung von Testamenten
- Annahme bzw. Ausschlagung einer Erbschaft
- Vertretung in Erbscheinsverfahren
- Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft
- Haftung der Erben für Nachlassverbindlichkeiten,
Haftungsbeschränkung des Erben,
Dürftigkeitseinrede - Vor- und Nacherbschaft, Vermächtnis, Auflagen, Teilungsanordnungen, Testamentsvollstreckung,
- Lebzeitige Vermögensübertragungen- und Verträge auf den Todesfall, Schenkungen, Lebensversicherungen im Erbrecht
- Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
- Pflichtteilsansprüche,
Auskunft gegen Erben,
Pflichtteilsergänzungsansprüche