Erbrecht

 


Erbrecht

| Fachanwältin Frau Adrian | Trier

 

Was regelt das Erbrecht?

Das Gesetz kennt die gesetzliche Erbfolge
(Verwandte, Ehepartner/ eingetragener Lebenspartner, Staat)
und die gewillkürte,
d.h. die durch Testament oder Erbvertrag geschaffene Erbfolge.
Die gewillkürte Erbfolge erfordert eine präzise Regelung um Uneindeutigkeiten und Streitigkeiten zu vermeiden.

 

Bei welchen Fragen/Problemen kann ich Ihnen als Rechtsanwältin weiterhelfen?

 

  • Errichtung eines Testaments - insbesondere Ehegattentestament,
    Berliner Testament,
    Behindertentestament,
    Testamentsgestaltung bei Patchworkfamilien
    und Formulierung eines Erbvertrags
  • Erb- und Pflichtteilsverzicht, Erbunwürdigkeit, Entziehung Pflichtteil
  • Auslegung bzw. Anfechtung von Testamenten
  • Annahme bzw. Ausschlagung einer Erbschaft
  • Vertretung in Erbscheinsverfahren
  • Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft
  • Haftung der Erben für Nachlassverbindlichkeiten,
    Haftungsbeschränkung des Erben,
    Dürftigkeitseinrede
  • Vor- und Nacherbschaft, Vermächtnis, Auflagen, Teilungsanordnungen, Testamentsvollstreckung,
  • Lebzeitige Vermögensübertragungen- und Verträge auf den Todesfall, Schenkungen, Lebensversicherungen im Erbrecht
  • Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
  • Pflichtteilsansprüche,
    Auskunft gegen Erben,
    Pflichtteilsergänzungsansprüche